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   VGH Bayern, 13.02.2023 - 8 CS 22.2315   

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https://dejure.org/2023,3285
VGH Bayern, 13.02.2023 - 8 CS 22.2315 (https://dejure.org/2023,3285)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13.02.2023 - 8 CS 22.2315 (https://dejure.org/2023,3285)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13. Februar 2023 - 8 CS 22.2315 (https://dejure.org/2023,3285)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 161 Abs. 2
    Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung - hier: wasserrechtliche Anordnungen

  • rewis.io

    Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung, Erfüllung einer wasserrechtlichen Anordnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 19.11.2019 - 1 C 41.18

    Das Anwerbungs- und Vermittlungsmonopol der Bundesagentur für Arbeit in

    Auszug aus VGH Bayern, 13.02.2023 - 8 CS 22.2315
    In der Regel entspricht es billigem Ermessen, gemäß dem Grundsatz des § 154 Abs. 1 VwGO dem Beteiligten die Verfahrenskosten aufzuerlegen, der ohne die Erledigung in dem Rechtsstreit voraussichtlich unterlegen wäre oder das erledigende Ereignis aus freiem Willensentschluss herbeigeführt hat (stRspr BVerwG, B.v. 8.1.2019 - 1 C 41.18 - juris Rn. 2; B.v. 14.12.2021 - 5 C 3.20 - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 24.06.2008 - 3 C 5.07

    Erfordernis der Prüfung der Erfolgsaussichten der Revision bei einer

    Auszug aus VGH Bayern, 13.02.2023 - 8 CS 22.2315
    Es entspricht daher billigem Ermessen, ihm entsprechend der Wertung des § 155 Abs. 2 VwGO die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen, ohne in eine Prüfung der bisherigen Sach- und Rechtslage und damit der Erfolgsaussichten des Antrags einzutreten (vgl. BVerwG, B.v. 24.6.2008 - 3 C 5.07 - BeckRS 2008, 36595 Rn. 3; Neumann/Schaks in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 161 Rn. 98).
  • BVerwG, 14.12.2021 - 5 C 3.20

    Umzugskostenvergütungszusage kein rein begünstigender Verwaltungsakt

    Auszug aus VGH Bayern, 13.02.2023 - 8 CS 22.2315
    In der Regel entspricht es billigem Ermessen, gemäß dem Grundsatz des § 154 Abs. 1 VwGO dem Beteiligten die Verfahrenskosten aufzuerlegen, der ohne die Erledigung in dem Rechtsstreit voraussichtlich unterlegen wäre oder das erledigende Ereignis aus freiem Willensentschluss herbeigeführt hat (stRspr BVerwG, B.v. 8.1.2019 - 1 C 41.18 - juris Rn. 2; B.v. 14.12.2021 - 5 C 3.20 - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 19.08.2021 - 6 C 17.19

    Einstellung des Verfahrens aufgrund übereinstimmender Erledigungserklärungen

    Auszug aus VGH Bayern, 13.02.2023 - 8 CS 22.2315
    Der Antragsteller hat damit zu erkennen gegeben, dass er das Interesse an dem Verfahren verloren hat und auf eine weitere Verfolgung seines Rechtsschutzbegehrens im Eilverfahren verzichtet, zumal die Sach- und Rechtslage unverändert geblieben und auch nicht ersichtlich ist, dass die Erfüllung der behördlichen Anordnung auf einem außerhalb des Einflussbereichs des Antragstellers liegenden Ereignis beruht (vgl. auch BVerwG, B.v. 19.8.2021 - 6 C 17.19 - juris Rn. 3).
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